- Problem
- Texte unterschreiten das Kontrastverhältnis von 4,5:1. Menschen mit Sehbeeinträchtigung können sie nicht lesen (14 Stellen, geprüft mit axe-core).
- Rechtsgrundlage
- BFSGV § 12 (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA)
Dienstleistungen sind so zu erbringen, dass die Informationen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
- Maßnahme
- Erhöhen Sie den Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe auf mindestens 4,5:1 (großer Text 3:1). Ihre Agentur braucht dafür meist unter einer Stunde.
Die Pflicht gilt seit dem 28.06.2025 (BFSG)
Wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?
Das BFSG gilt seit Juni 2025, die Marktüberwachung arbeitet. Der BarriereCheck prüft Ihre Website automatisiert gegen die gesetzlichen Anforderungen und sagt Ihnen pro Fund: was, wo, welche Rechtsgrundlage und wie Sie es beheben.
Kostenlosen Kurz-Check starten
Automatisierte technische Prüfung, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.
Der Aufnahmebogen: in zwei Minuten zur Prüfung
So liest sich ein Befund
Jeder Fund folgt demselben Dreiklang: Was ist das Problem, worauf stützt es sich, was ist zu tun. Hier ein echtes Beispiel aus einem Prüfbericht:
Vielleicht trifft Sie das Gesetz gar nicht
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen (§ 3 Abs. 3). Deshalb beginnt jede Prüfung mit vier Fragen zur Einordnung. Wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind, steht genau das im Bericht, und Sie entscheiden selbst, ob Sie trotzdem barrierefrei werden wollen. Wir verkaufen Befunde, keine Angst.
Welche Pflichten stattdessen auf Sie zukommen, zeigt das Fristen-Radar.
Was die Prüfung umfasst
- Alternativtexte für Bilder
- Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA
- Formular-Beschriftungen
- Beschriftung von Links und Schaltflächen
- Sichtbarer Tastatur-Fokus
- Sprachauszeichnung der Seiten
- Zoom-Sperren auf Mobilgeräten
- Überschriften- und Landmarken-Struktur
- ARIA-Auszeichnung
- Untertitel bei eingebetteten Videos
- Struktur-Tags in verlinkten PDFs
- Barrierefreiheitserklärung: vorhanden, erreichbar, vollständig
Zwei ehrliche Stufen
Kurz-Check
0 Euro
- Ampel-Score für Ihre Website
- Die drei wichtigsten Funde im Detail
- Anzahl aller weiteren Auffälligkeiten
- Einordnung: Trifft Sie die Pflicht?
Vollständiger Bericht
79 Euro einmalig
- Alle Funde mit Fundstelle und Screenshot-Beleg
- Wörtliches Normzitat zu jedem Fund
- Konkrete Maßnahme pro Fund, umsetzbar durch Ihre Agentur
- Als Web-Ansicht und PDF
Freischaltung direkt aus dem kostenlosen Kurz-Check heraus.
Häufige Fragen
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter von Verbraucher-Dienstleistungen im Netz, ihre Websites und Shops barrierefrei zu gestalten. Es gilt seit dem 28.06.2025. Massstab ist die europäische Norm EN 301 549 mit den WCAG 2.1 AA Kriterien.
Betrifft das BFSG auch kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Der BarriereCheck prüft das vorab mit vier kurzen Fragen und sagt ehrlich, wenn Sie voraussichtlich nicht verpflichtet sind.
Was prüft der BarriereCheck?
Der Check prüft automatisiert unter anderem Alternativtexte, Kontraste, Formular-Beschriftungen, Tastatur-Fokus, Sprachangaben, Videos, PDFs und die Barrierefreiheitserklärung. Ergebnis ist ein Bericht mit Ampel-Score und konkreten Massnahmen pro Fund.
Ist der Bericht eine Rechtsberatung?
Nein. Der Bericht ist eine automatisierte technische Prüfung und zeigt Auffälligkeiten. Er ist keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und ersetzt keine anwaltliche oder fachliche Prüfung.
Was kostet der Check?
Der Kurz-Check mit den drei wichtigsten Funden ist kostenlos. Der vollständige Bericht mit allen Funden, Rechtsgrundlagen und Massnahmen als Web-Ansicht und PDF kostet einmalig 79 Euro.
Was passiert, wenn ich nicht barrierefrei bin?
Die Marktüberwachung kann Massnahmen bis zur Untersagung der Dienstleistung anordnen und Bussgelder verhaengen. Ausserdem ist Barrierefreiheit ein Wettbewerbsfaktor: rund jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine Behinderung.